Der Anbieter dieses Webangebots (Das Institut für Lern-Innovation) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter und verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 22. März 2022
Letzte Überprüfung: 22. März 2022

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • PDF-Dokumente, die nach dem 23.09.2018 erstellt wurden, sind noch nicht barrierefrei zugänglich.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten (z.B. Prüfungsamt, andere Einrichtungen der FAU, Ministerien, u.a.) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Zu mittels Karten oder Kartenbildern eingebundenen Anfahrtsbeschreibungen fehlt derzeit die textuelle Beschreibung.

Alternative Zugangswege

  • Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, oder sonstige Schwierigkeiten bei der Nutzung der Webseite haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson des Instituts für Lern-Innovation (s.u.).
  • Falls ein Video aus dem Videoportal der FAU bereitgestellt wurde, wenden Sie sich bezüglich einer fehlenden Audiotranskription an das Multimediazentrum.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Dr. Roland Klein

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München