[accordion-item title="Corona Kontaktverfolgung" name="kontaktverfolgung"]

Information zur Datenverarbeitung zur Pandemie bedingten Kontaktverfolgung im Rahmen Veranstaltungen sowie der Nutzung von Einrichtungen an bayerischen staatlichen Hochschulen

Allgemeines

Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu:

Pflicht zur Bereitstellung

Wenn Sie an unseren Veranstaltungen teilnehmen oder unsere Einrichtung betreten möchten, sind wir durch die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und die aktuellen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können wir Ihnen die Teilnahme an Veranstaltungen bzw. ein Betreten der Einrichtung leider nicht gestatten.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke

Infektionsschutz und Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen oder Besuchen der Einrichtung Erfüllung behördlicher Auflagen zur Sicherheit der Veranstaltung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten sind: Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c bzw. d DSGVO und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayDSG auf Grundlage von BayIfSMV, IfSG, § 21 SGB VII.

Kategorien der personenbezogenen Daten

Nummer Bezeichnung der Daten
1 Kontaktinformationen
2 Zeitpunkt und Dauer des Aufenthaltes
3 Informationen des Gesundheitsamtes

Kategorien der Empfänger

Nr. bei Kategorien Empfänger Anlass der Offenlegung Speicherort
1, 2 Zuständige Gesundheitsämter / Kreisverwaltungsbehörden §§ 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 IfSG Deutschland

Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Nr. bei Kategorien Löschfrist
1, 2 Vier Wochen nach dem Besuch und Ende der Veranstaltung bzw. Einrichtung, sofern keine Offenlegung erfolgt.
3 Informationen des Gesundheitsamtes werden nicht dauerhaft gespeichert.
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